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Lotterie & Recht

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Tippgemeinschaft für ausländische Mitmenschen

geschrieben von Steffen Koch am 24.10.2004 um 18:06:28

Guten Tag,

darf der Veranstalter einer Tippgemeinschaft zum Lotto 6 aus 49 auch Lottospieler in der Tippgemeinschaft teilnehmen lassen, wenn diese nicht Ihren Wohnsitz in der BRD haben?

Die Tippgemeinschaft ist keine gewerbliche Spielvermittlung im Sinne des Staatsvertrages zum Lotteriewesen, sondern eine private Tippgemeinschaft ohne Gewinnerziehlungsabsichten.


Danke für eure Hilfe
Gruß Steffen



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