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Re: www.tv-winner.de

geschrieben von ecky am 11.02.2005 um 21:48:40

TV-Winner wird zum Verlierer



Rechnung nicht bezahlen!



Seit November letzten Jahres gibt es eine Flut von Beschwerden über TV-Winner. Ahnungslosen Verbrauchern flattert plötzlich eine Rechnung über 60 Euro ins Haus...



Wir raten allen Betroffenen, die Rechnung nicht zu bezahlen, sofern sie nicht wirklich willentlich und wissentlich ein Abonnement bestellt haben!



Wer auf der Web-Seite von TV-Winner landet, dem wird die Teilnahme an einem kostenlosen Gewinnspiel nahegelegt, bei dem man einen Smart gewinnen könne. Doch wer an dem Gewinnspiel teilnimmt, gerät - ohne es zu merken - in eine Bestellfalle. Die Eingabe der geforderten Daten, ein "Häkchen" und ein Klick - das führt nach Meinung von TV-Winner zu einem Zeitschriftenabonnement. Doch die betroffenen Kunden wissen nichts von einem Abo - auch dann nicht, wenn sie die Teilnahmebedingungen genau studiert haben. Sogar diejenigen werden mit dem Abo "beglückt", die die Prozedur bewusst abgebrochen haben.



TV WINNER hat das Erscheinungsbild seines Internet-Auftritts einige Male geändert. Zwischenzeitlich fand sich für kurze Zeit auf der Einstiegsseite ein Hinweis auf das Abonnement als Voraussetzung für die Teilnahme an dem Gewinnspiel. Doch im November letzten Jahres und auch gegenwärtig (Januar 2005) fehlt zunächst jeder Hinweis auf Vertrag und Zahlungspflicht. Auch die Teilnahmebedingungen schweigen dazu. Erst nach Eingabe der vollständigen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefon und e-Mail) gelangt man zu einem Hinweis auf das kostenpflichtige Abonnement. Wer dann abbricht, wird dennoch als Vertragspartner willkommen geheißen.



"Das Gewinnspiel ist so eingerichtet, dass man automatisch Abonnent wird, ohne dass man es registriert!" schreibt ein erzürnter Verbraucher.



Tatsächlich kommt auf diese Weise selbstverständlich kein Vertrag zustande. Wem so ein Vertrag untergeschoben wurde, der kann die Zahlungsaufforderungen von TV WINNER ignorieren. TV WINNER müsste - um die angebliche Forderung durchzusetzen - den Vertragsschluss beweisen - was nicht möglich ist. Die bloße Eingabe der Daten verpflichtet zu nichts.



Bleiben Sie stur! Zahlen Sie nichts! Auch dann nicht, wenn TV-Winner versucht, Sie mit Briefen von Inkassounternehmen einzuschüchtern.





-------Originalmeldung-------

Von: aboservice@tv-winner.de
Datum: 02/11/05 17:55:39
An: eckywenzel@online.de
Betreff: Re: KLAGE! Betreff: Kuendigung des TV Winner Abonnements ##110797344222##

Sehr geehrter Herr Wenzel,

Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir haben Ihre Kuendigung erhalten, jedoch traf diese nach Ablauf der Testzeit
ein. Somit wurde die Kuendigung des Abonnement vertragsgemaess zum Ende des
regulaeren Jahresabonnements durchgefuehrt.

Wir hoffen Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen

TV Winner Verlagsgesellschaft mbH
Aboservice
Postfach 57 04 51
22773 H



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