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Lotterie & Recht

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Re: Chance auf Genehmigung einer Lotterie?

geschrieben von Bernd am 13.04.2004 um 11:36:04

»Kann man sich sein Lotterieverfahren schützen lassen? Und wenn ja wie am Besten?«
»Patent und Urheberschutz scheinen ja nicht zu greifen...«

Wird wahrscheinlich schwierig sein...

Wenn Lotterie läuft, sprich, man hat Genehmigungshürde genommen, man ist auf dem Markt, im Wettbewerb, hab ich vielleicht einen gewissen Schutz über das Wettbewerbsrecht (Stichwort "sklavische Nachahmung")

Bezeichnungen lassen sich über Markenrecht sicherlich schützen, läßt sich dann aber leicht durch andere Bezeichnungen umgehen.

Aber dieses Schutzbedürfnis wird sich in der Praxis gar nicht stellen, da ja auch der "Wettbewerber" eine Genehmigung gem. Lotterierecht braucht. Somit hat man, wenn man eine Genehmigung hat, schon einen ganz guten Schutz. In der Genehmigung, ist ja immer auch das zu schützende Gebiet und der zu schützende Zeitraum mit angegeben. Und die meisten Lotterieverordnungen haben ja auch Klauseln, wonach eine vergleichbare Lotterie nich 2x innerhalb eines Jahres durchgeführt werden dürfen.

Aber das sind alles eher theoretische Überlegungen, in der Praxis ist es wichtiger überhaupt eine Genehmigung zu bekommen, das wird je nach Bundesland schon schwierig bis unmöglich sein. Ich würde meine Energie eher darauf verwenden.

Gruß

Bernd



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