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Lotterie & Recht

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Re: WinWin und lotty

geschrieben von Jutta Seibel am 25.05.2006 um 17:21:25

Hallo Herr Jandke,
ich bin heute auf Ihre Frage zu Winwin gestossen.
Mir geht es ebenso wie Ihnen. Ich habe gekündigt und sogar
eine Bestäigungsemail erhalten. Ich hatte auch ein Zweijahres-Abo und jetzt soll ich angeblich ein zweites Abo haben.
Ich liefere mir mit Winwin seit ein paar Tagen per Email ein Gefecht. Ich habe deren weiterer Abbuchung widersprochen und warte nun auf weitere Schritte. Ich lasse es auf jeden Fall darauf ankommen. Ich habe zum Glück eine Rechtsschutzversicherung. Es wird Zeit, dass man solchen unsauberen Geschäftsmethoden das Handwerk legt.
Es gibt mit Sicherheit noch eine Menge anderer Geschädigter.
Vielleicht sollten wir uns untereinander austauschen und gemeinsam als gegenseitige Zeugen gegen diese Firma vorgehen.
Wenn Sie möchten, halte ich Sie weiter auf dem laufenden.
Auf jeden Fall sollten Sie nicht weiter zahlen.
Ihre Kündigung dort ist rechtsgültig. Bewahren Sie alle Unterlagen auf. Winwin muss klagen. Diese Firma versucht nur, ängstliche Mitglieder zur weiteren Zahlung zu bewegen.
Viele Grüße
Jutta Seibel
66740 Saarlouis



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