Spielrecht

| 971 Beiträge | Archiv | Suche |
| Zurück zur Hauptseite | Impressum |

Lotterie & Recht

Das Forum


Zurück zum Forum


Re: Erlaubnis vom Hersteller einholen bevor man dessen Auto verlost?

geschrieben von basic am 05.08.2006 um 16:18:53

»Ich habe gesehn, dass diese Frage schon im Themenbereich OSEDO gestellt, aber nicht beantwortet wurde.«

»Muss man tatsächlich (als Beispiel) die Erlaubnis von VW einholen, wenn man einen VW Golf verlosen will? Man hat also diesen ganz normal bei einem VW-Händler gekauft und will diesen verlosen. Hatte mal irgendwo gehört, dass man die Firmen (in diesem Fall also VW) irgendwie um Erlaubnis bitten muss, dass man den VW Golf überhaupt verlosen darf...«

»Ist das richtig bzw. wie ist das geregelt bzw. wo finde ich Infos darüber?«

»Vielen Dank schonmal«
»Marco«

Hallo Marco,
es ist meiner Ansicht nach nicht notwendig den Hersteller zu informieren wenn das Auto in Deinem Besitz ist. Man darf aber nicht den Namen des Herstellers und die Marke verunglimpfen das könnte teuer werden. Auch die Bilderrechte sollte man beachten. Am besten selber Bilder machen dann gibt es kein Problem. Vielleicht bringt Dir diese Info etwas. gruß basic



Auf diesen Beitrag antworten

Name: 
E-Mail: 
 E-Mail-Benachrichtigung bei weiteren Beiträgen zu diesem Thema
 E-Mail-Adresse im Forum anzeigen
Titel: 
Nachricht: 
PIN