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Gambling Night

geschrieben von philipp am 09.04.2004 um 14:05:57

Hallo!
In unserem Verein kam die Idee auf, eine s.g. Gambling Night zu veranstalten. Geladenen Gäste(auch unter 18) könne an diesem Abend einen EURO-Betrag in Chetons wechseln und mit diesem dann an Roulett-Tischen spielen. Mit den erspielten Chetons können sie sich dann Getränke und etwas Essen kaufen. Die Chetons können also nicht zurückgewechselt werden, sondern nur in Getränke und Snacks getauscht werden!
Die gesamte Veranstaltung(ca. 50 Teilnehmer) ist natürlich in keiner Art und Weise gewinnorientiert.
Fällt dies unter den §284 StGB, müssen wir diese Veranstaltung also Anmelden(Bayern)? Und ist das Anmelden von solch einer einmaligen Veranstaltung überhaupt rentabel?

Vielen Dank und grüße
philipp



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