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Lotterie & Recht

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Re: Verlosung von Sachgegenständen innerhalb eines Club

geschrieben von bern am 21.03.2005 um 23:37:16

»-Benötige ich für die Verlosung von Sachgegenständen innerhalb meines Club, Lose müssen gekauft werden(nur Mitglieder), Lose werden durch einen Notar gezogen, eine Genemigung?«

Höchstwahrscheinlich ja!

»- wie deffiniert sich "nicht öffentlich"?«

Die Stadt Hambug definiert z.B. eine Lotterie/Ausspielung/Glückspiel mit mehr als 8 Teilnehmern als öffentlich.

»- darf ich Werbung für meinen Club machen?«

Für den Club ja, für eine genehmigte Lotterie auch, wenn der Club aber nicht genehmigtes Glückspiele veranstaltet, würde ich dafür keine Werbung machen.



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