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Lotterie & Recht

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Re: Firma und Veranstaltung im Ausland

geschrieben von Bernd am 05.07.2004 um 17:59:55

»»»Kann eine ausländische Firma, die eine Lotterie/Glückspiel im Ausland durchführt und über das Internet Kunden wirbt in Deutschland belangt werden?«««
»»Die Veranstaltung von behördlich nicht genehmigten Lotterien ist verboten.««

»Das ist mir klar. Nur wenn eine Firma in Dubai solche Glückspiele durchführt kann ja wohl kaum deutsches Recht gelten. «

Natürlich, wenn die Glücksspiel auch nur in Dubai zu spielen sind. Nur wenn ich dies übers Internet in Deutschland anbiete, dann auch mit allen Konsequenzen. Im übrigen brauch ich auch in Dubai höchstwahrscheinlich eine behörliche Genehmigung für die Durchführung von Glücksspielen, als was solls.

An dem Thema Glückspiele übers Internet aus dem Ausland, haben sich schon ganz andere probiert und sind gescheitert. Lass ess...


»»»Wie sieht es aus, wenn die Firma eine Webseite (im Ausland)auch in deutscher Sprache betreibt?«««
»»Alles schon durchgenudelt - das wird bei derzeitiger Rechtslage wohl nicht lange funktionieren!««

»Siehe oben. Ein deutsches Gericht kann doch da nichts machen. Auch die deutsche Polizei kann wohl nicht in Dubai Computer beschlagnahmen.«

An dem Thema Glückspiele übers Internet aus dem Ausland, haben sich schon ganz andere probiert und sind gescheitert. Lass es...


»Wie seht Ihr das?«



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