Spielrecht

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Lotterie & Recht

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Re: brauche Hilfe

geschrieben von Boris Hoeller am 09.08.2004 um 18:53:05

»Hallo!«
»wer kann mir helfen, ich möchte auf meiner webseite«
»jeden monat ein hotelgutschein verlosen,«
»die teilnahme ist kostenlos,«
»brauche ich dafür eine genehmigung?

Ein kostenloses Gewinnspiel ist zivilrechtlich die Auslobung eines Preises und nicht genehmigungspflichtig sind. In § 7 TDG ( http://www.telediensteg.info/lese.php?7 ) gibt es Vorgaben für Webseiten, die eingehalten werden sollten. Im übrigen gilt Privatautonomie, allerdings sind die allgemeinen wettbewerbsrechtlichen Vorgaben zu beachten, also Teilnahme nicht mit Warenabsatz koppeln usw.
Notar ist nicht erforderlich.

bonngruesse
Boris Hoeller


oder einen«
»notar?«
»vielen dank im voraus«
»Kurt«



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