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Online-"Lotto" mit Freilos, ansonsten geringf. Einsätzen & "Gewinngarantie" genehmigungspflichtig?

geschrieben von flo am 15.04.2008 um 12:25:03

Hallo,

folgendes Konzept:
Prinzipiell werden Lose verkauft, zu geringfügigen Einsätzen (0,10 ¤). Diese bestehen aus 10 zufällig ausgewählten Zahlen.
Ein Los gibt es kostenlos bei der Anmeldung.
Die Webseite generiert in regelmäßigen Zeitabständen eine Gewinnnummer, wer diese hat, gewinnt den Pot.
Das entscheidende ist: Ein einmal erworbenes Los bleibt solange gültig, bis es gewonnen hat - das heißt, es ist prinzipiell nur eine Frage der Zeit, bis man gewinnt.
Also handelt es sich hierbei doch eigentlich um ein Gewinnspiel, nicht um ein Glücksspiel, oder sehe ich das falsch?
Zusätzlich könnte ich mir noch vorstellen, dass ein Zusatzpot/Sachpreise regelmäßig an Mitglieder verlost werden.

Wäre das genehmigungslos durchführbar? Und wenn nein, hätte es realistische Chancen, genehmigt zu werden und wenn dann wo und wie?


  • Online-"Lotto" mit Freilos, ansonsten geringf. Einsätzen & "Gewinngarantie" genehmigungspflichtig? - flo - 15.04.2008 12:25:03

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