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Verlosung eines gebr. Motorrades in Motorradforum zugunsten eines erkrankten Mitgliedes

geschrieben von Dirk Schulte am 09.02.2012 um 12:51:17

Hallo zusammen.

Folgende Situation:

Ein auf einer priv. HP in der BRD laufendes Motorradforum (ca. 2500 angemeldete Mitglieder aus 80% EU-Staaten, viele Norweger und Schweizer, einzelne Mitglieder aus USA, Kanada, Neuseeland, Australien, Argentinien, Mexiko, div. Mitglieder vom Ind. Kontinent), bisher schon bekannt für seine sozialen Strukturen (Hilfs- und Spendenaktionen) möchte zugunsten eines (Langzeiterkrankten, jetzt arbeitslosen (Harz4), inzwischen in Scheidung lebenden, und mit aktuell unheilbar nierenkrankem Sohn) Teilnehmers ein von einem anderen Teilnehmer gespendetes Motorrad (Aufgrund von Zustand, gebr., hoher km-Stand, Bastelobjekt, tats. Warenwert ca. 500,00 €) verlosen, um auf diese Weise den erziebaren Nutzen für den erkrankten Teilnehmer zu erhöhen.

In diesem Forum soll innerhalb eines ausschließlich für angemeldete Nutzer sichbaren Bereichs die Möglichkeit geschaffen werden, Interesse an einer Spende, bzw. einem Los zu bekunden. Diese Interessenbekundung wird mit einer Nachricht, die eine Bankverbindung enthält, beantwortet. Der Interesent zahlt eine Summe seiner Wahl ein. Steht auf dem Überweisungsträger der Forumsname, wird für je 10 € der überwiesenen Summe ein Los in eine Trommel gegeben. Steht ausdrücklich SPENDE auf der Überweisung, wird kein Los erzeugt. Das Spendenkonto wird von einem Teilnehmer ehrenamtlich geführt; und von einem weiteren Teilnehmer nach Abschluß der Aktion geprüft.
Zweck der Verlosung, bzw. Spendenaktion ist es, dem erkrankten Mitglied über die finanzielle Hilfe der Gemeinschaft die Teilnahme am Saisonauftaktreffen und am Jahretreffen (jew. incl. kostenfrei und ehrenamtlich (vollgetankt) zur Verfügung gestelltem Zweitmotorrades eines anderen Teilnehmers) zu ermöglichen, um dem erkrankten Mitglied weiterhin die Teilnahme an den gemeinsamen Aktivitäten zu ermöglichen.

Der Überschuss der Aktion wird dem erkrankten Mitglied ausgezahlt. Das verloste Motorrad geht an denjenigen Spender, der bei der Öffentlichen Ziehung der Lose ermittelt wird.

Teilnahmebedingungen:

Die Spender bzw. Loskäufer müssen registrierte Nutzer dieses Forums sein. Die Mitgliedschaft muss mind. 1 Woche vor Beginn der Losaktion freigeschaltet sein. Die Spendenaktion bzw. Verlosung findet auf einem NICHT-Öffentlichen Teil der Homepage statt, Zugriff und damit Spendenmöglichkeit bzw. Loskauf ist ausschlielich vortgenannter Teilnehmergruppe möglich.

Jetzt gab es einen Hinwies, das diese Hilfsaktion (§284 StgB) u. U. als rechtswidrig angesehen werden könnte.

Inwieweit würde sich das Orgateam zu dieser Aktion strafbar machen, oder handelt es sich hier nicht um Öffentliches Glücksspiel ?



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