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Re: 9live ein illegales Glücksspiel?

geschrieben von Rüdiger Bodemann am 28.05.2004 um 11:54:46

»Hallo zusammen. Bin heute das erste mal im Forum. Finde ich echt gut.«
»Jetzt meine Frage. Wie ist denn die Rechtsauffassung zu den auf 9live veranstalteten Gewinn- und Geschicklichkeitsspielen?«

»Aus meiner Sicht ist es doch so:«
»1. Es steht ein Gewinn in Aussicht, der öffentlich beworben wird.«
»2. Die Anrufer zahlen über ihren Anruf (zumindest verdeckt) einen Einsatz.«
»3. Ob der Anrufer durchkommt, wird vom Zufall bestimmt, da die Telekommunikationsanlage aus der Vielzahl der Anrufer nach einem zufälligen Verfahren nur einzelne durchstellt.«
»-> somit haben all diejenigen, die nicht durchkommen bereits verloren, nämlich ihre Telefongebühr«
»Damit wären doch bereits jetzt schon die Merkmale eines Glücksspiels erfüllt.«
»4. Jetzt wird die Wirkungskette aber noch dadurch verlängert, dass der Anrufer, der durchkommt, eine eher simple Frage beantworten muss. Nun hat es wieder eher den Anschein eines Geschicklichkeitsspiels.«
»Ich bin aber der Auffasuung, dass der erste Teil (Pkt. 1-3) ausreichend wären, um ein Glücksspiel zu unterstellen.«

»Ist 9live im Besitz einer Lizenz? Wenn nicht, warum dürfen die ungehindert agieren, wo doch in Deutschland die Gesetze wenig Spielraum lassen, wie wir aus dem Forum wissen?«

»Gruß«

»Julius«


Hallo Julius,
willkommen im Forum!
Der Ablauf der Gewinnmöglichkeit bei 9live befindet sich in einer Grauzone, die meines Wissens noch nicht Gegenstand gerichtlicher Verfahren war. Vordergründig betrachtet handelt es sich um ein Geschicklichkeitsspiel. Gegen nicht unerheblichen Einsatz (0,49 EURCent pro Minute) erhält der Teilnehmer die Möglichkeit, einen (Geld-)Gewinn zu erzielen. Dabei hängt die (letzte) Gewinnvoraussetzung von seiner Geschicklichkeit ab. Meines Erachtens sind die zu beantwortenden Fragen auch nicht so einfach, als dass es sich dabei nur um pro forma gestellte Fragen, die jeder beantworten kann, handelt (dies wäre etwa: welche Farbe hat der wolkenfreie Himmel? Blau oder Rot?). Soweit, sogut. Wie Du aber richtig sagst, hängt offensichtlich vom Zufall ab, ob man überhaupt in die Position gelangt, die Frage beantworten zu dürfen. Unproblematisch wäre, wenn der Anwahlversuch nicht Kosten verursachen würde, sondern ein Besetztzeichen zu hören wäre. Das ist aber nicht der Fall.
Damit stellt sich in der Tat die Frage, ob bereits die kostenpflichtige (also ein Geldeinsatz) Aussicht (hier läge bereits der Gewinn), möglicherweise (hängt vom Zufall ab)eine Frage beantworten zu dürfen, deren Beantwortung wiederum von Geschicklichkeit abhängt, bei richtiger Beantwortung aber Geld gezahlt wird, bereits ein Glücksspiel im Sinne des § 284 StGB ist. Meines Erachtens kann man diese Ansicht gut vertreten. 9live würde argumentieren, dass die Aussicht selbst gerade noch keine konkrete Gewinnerwartung darstellt, weil die gestellten Fragen so einfach nicht zu beantworten sind und daher bei der ganzen Veranstaltung der Charakter des Geschicklichkeitsspiels überwiegt.
Je leichter die Fragen zu beantworten sind, desto eher wird man wohl schon in der Aussicht, die Frage beantworten zu dürfen, einen Gewinn und damit insgesamt ein Glücksspiel sehen können. Eine interessante Frage!
Ich vermute, dass 9live als Privatsender über keine Erlaubnis verfügt. Der Sender müßte ohnehin im Prinzip über 16 Erlaubnisse verfügen, da die Sendung in allen Bundesländern zu empfangen ist.

Gruss,
Rüdiger Bodemann



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